SRC und UBI (Funkschein)
Short Range Certificate (SRC) / UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenfunk (UBI)

Wenn sich eine Funkanlage an Bord befindet, muss der Schiffsführer eines Sportfahrzeuges im Besitz eines Funksprechzeugnisses sein. Es genügt nicht mehr, wenn ein Mitsegler das Zeugnis besitzt. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC - Short Range Certificate) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone 1-4 teilnehmen zu können. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
Preise
Kursgebühr: 340 €
Prüfungsgebühren: UBI 108,71 € / SRC 127,88 €
Praxis / Theorie
Der Praxis- und Theorieunterricht besteht aus 8 Blöcken. Diese finden immer dienstags von 18.30-21 Uhr statt.
Die Ausbildung für den Funkkurs SRC & UBI startet jeweils im Januar eines jeden Jahres.
Voraussetzungen
- Lebensalter: mindestens 15 Jahre
Prüfungen
Theorie:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen des Seefunks nachgewiesen werden, darunter:
- Mobiler Seefunkdienst
- Das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zur Kommunikation auf See
Praxis:
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitskommunikation im GMDSS mit englischen Sprachkenntnissen anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
Du hast offene Fragen? Dann ruf uns gerne unter 0511-8060534 an oder schreibe uns eine Mail an schulung@yachtschule-hannover.de.