SRC und UBI (Funkschein)
Short Range Certificate (SRC) / UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenfunk (UBI)
Wenn sich eine Funkanlage an Bord befindet, muss der Schiffsführer eines Sportfahrzeuges im Besitz eines Funksprechzeugnisses sein. Es genügt nicht mehr, wenn ein Mitsegler das Zeugnis besitzt. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC - Short Range Certificate) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone 1-4 teilnehmen zu können. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
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